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Ausgangslage
Vor allem in den kalten Monaten kann es zu Kondenswasserbildung in den Wohnungen kommen.
Mögliche Folgen dieser Kondenswasserbildung sind Feuchtigkeitsschäden und Mängel wie:
Schimmelpilzbefall an Fensterteilen und Innen- und Aussenwänden
Niederschläge / Kondenswasserbildung an der Fensterinnenseite
Fleckenbildung an Innen- und Aussenwänden
Ablösungen der Tapeten
Feuchtigkeitsschäden an Möbeln
Viele dieser Erscheinungen sehen nicht nur unschön aus, sie können auch Ihre Gesundheit gefährden und sind unhygienisch.

Ursache
Raumluft enthält immer einen gewissen Anteil an (unsichtbarem) Wasserdampf. Je kälter die Luft ist, desto weniger Wasserdampf kann sie aufnehmen.
Wird die Luft abgekühlt, scheidet sie Wasserdampf aus, der sich vor allem an kalten Bauteilen wie Fensterscheiben, der Innenseite von kalten Aussenwänden und Türen niederschlägt. Besonders gefährdet sind Wände, Decken, Nischen und Oberflächen von Aussenwänden hinter eng anstehenden Möbeln, da geringe Luftzirkulation die Abkühlung und die Kondenswasserbildung fördert. Reichert sich die Raumluft mit Feuchtigkeit an, bildet sich ebenfalls Kondenswasser. Ein solcher Anstieg der Raumfeuchtigkeit kann durch Wasserdampf aus der Küche oder dem Bad, den Pflanzen oder vom Mensch selbst kommen. In einem kalten Schlafzimmer kann allein durch die menschliche Atmung und Transpiration Kondenswasser entstehen.
Wichtig ist in jedem Fall: Kein Trocknen von nasser Wäsche in der Wohnung!

Lösung
Die Hauptursache der vermehrten Kondenswasserbildung hat 2 Gründe:
Optimal abgedichtete Gebäudehüllen (Fassaden, Dächer, Fenster, Türen). Der früher übliche Luftaustausch aufgrund von undichten Stellen in der Gebäudehülle fällt heute weg.
Ungenügendes und / oder fehlerhaftes Lüften.
Je dichter eine Gebäudehülle ist, desto wichtiger ist regelmässiges Lüften. Die hohe Feuchtigkeit muss durch gezieltes Lüften unter Berücksichtigung des Energiesparens nach aussen abgeführt werden.
Konkrete Tipps fürs Lüften und Heizkosten sparen
Richtig lüften bedeutet: die Fenster 3 – 5 mal pro Tag während 5 Minuten ganz öffnen (Stosslüften). Kippstellung ist wirkungslos und verschwendet Heizenergie!
Je kälter es draussen ist, desto kürzer muss gelüftet werden.
Wenn möglich, gleich morgens nach dem Aufstehen lüften. Dann ist die Feuchtigkeit noch nicht so stark in die Wände und Möbel eingedrungen und kann leichter nach draussen weggelüftet werden.
Nicht von einem Zimmer ins andere, sondern nach draussen lüften.
Bei innenanliegendem Bad ohne Fenster, sollte auf dem kürzesten Weg durch ein anderes Zimmer nach draussen gelüftet werden. Besonders nach dem Baden und Duschen sollte sich der Wasserdampf nicht in der Wohnung verteilen.
Entstehen grössere Mengen an Wasserdampf (z.B. beim Kochen), diese möglichst rasch nach draussen ablüften. Achten Sie darauf, die Zimmertüren zu schliessen, damit sich der Dampf nicht in der Wohnung verteilt.
Nach dem Bügeln lüften.
Auch bei Regen lüften. Die kalte Aussenluft ist trockener als die warme Zimmerluft.
Bildet sich Kondenswasser auf der Innenscheibe, ist das ein Zeichen dafür, dass solide Fenster eingebaut wurden, aber auch, dass die Zimmerluft zu feucht ist. Folglich muss dringend gelüftet werden.
Es herrschen folgende Richtwerte für eine ideale Raumtemperatur:
Schlafräume: 17° – 20° C
Wohnräume und Küche: 20° – 21° C
Bad: 22° C
Ein Grad höhere oder tiefere Zimmerlufttemperatur bedeutet etwa 6 Prozent mehr oder weniger Heizkosten.
Haben Sie gut schliessbare Rollläden und lassen Sie diese jeden Abend herunter, können Sie ebenfalls 5 – 10 % Energie sparen.
Grosse Möbel sollten nicht an kalte Aussenwände gestellt werden, da diese die Luftzirkulation behindern und sich somit Kondenswasser bildet. Ideal ist die Platzierung von Möbeln mit einem Abstand von 5-10 cm von der Wand entfernt.
Mit einem Hygrometer können Sie kontrollieren, ob die Luftfeuchtigkeit zu hoch ist. Die relative Luftfeuchtigkeit sollte möglichst zwischen 40 und 60 % liegen.
Merke: Bereits vorhandener Schimmel kann nicht mehr weggelüftet werden!
Regelmässiges Lüften verhindert Feuchtigkeitsschäden, erhöht die Lebensdauer Ihrer Wohnung und Einrichtung und verhindert gesundheitliche Schäden.

1. Empfehlungen nach dem Einbau / – während der Bauzeit

•    Schutz der Elemente
Achten Sie auf ausreichenden Schutz während der gesamten Bauzeit!

•    Abkleben mit geeigneten Klebebändern
Beim Abkleben zum Schutz Ihres Fensters während der Bauphase nur für Acryl-Oberflächen geeignete Klebebänder benutzen, um Oberflächenschäden zu vermeiden (z.B. tesakrepp UV 4438).

•    Reinigung von Glas
Achten Sie auf Beschädigungen der Glasoberfläche.
Aufkleber und Verschmutzungen spätestens 3 Monate nach Einbau entfernen, da bei intensiver Sonneneinstrahlung ansonsten matte Oberflächen entstehen können.

•    Reinigung von Silikon
Die Silikon-Versiegelung ist erst nach 3-4 Wochen komplett ausgehärtet. Reinigen Sie deshalb die Versiegelung nur mit sehr viel Wasser (nur mit sanften Putzmittel) und ohne Druck um einen „Radiergummi-„ oder „Schmierfilm-„ Effekt zu vermeiden.

•    Reinigung von Holzoberflächen
Die Oberflächen auf Beschädigungen überprüfen. Schadstellen sofort selbst ausbessern (siehe nachfolgende Wartungshinweise) bzw. von einem Fachmann ausbessern lassen. Reinigen sie die Oberflächen erst nach ca. 6 Wochen. Entfernen Sie Verschmutzungen nicht durch intensives und trockenes Reiben, da hierdurch die Oberfläche beschädigt werden kann.

•    Extrem viel Lüften
Zur Vermeidung von Bauschäden und starker Beanspruchung der Holzkonstruktion bedarf es (vor allem in der Bauphase) ausreichender und großflächiger Lüftung (Kipplüftung ist hierbei nicht ausreichend).

•    Bauphase
Während der Bauphase ist hohe Luftfeuchtigkeit (>55 %) zu vermeiden. Dies kann in der Regel durch ausreichende Durchlüftung umgesetzt werden. Ansonsten sind entsprechend leistungsstarke Trocknungsgeräte einzusetzen.

2. Oberflächenpflege/-Wartung von Holzoberflächen

Grundsätzlich gilt: “Pflegen statt Streichen“!
Das heißt, Sie können durch regelmäßige Pflege sowohl den Zeitpunkt für den ersten Wartungsanstrich erheblich verzögern als auch die Lebensdauer Ihres Fensters entscheidend verlängern.
Es ist ganz normal, dass Oberflächen die der Witterung ausgesetzt sind (übrigens auch Metall- und Kunststoffoberflächen) einer Pflege bedürfen.
Bereits nach dem Einbau und danach in jährlichen Abständen sollten Sie die Elemente auf Beschädigungen der Oberfläche kontrollieren.

Wie funktioniert die richtige Pflege der Oberfläche?
1.    Reinigen der Oberfläche
Die Außen- und Innenfläche (ebenfalls Falzbereiche) des Fensters mit viel Wasser und milden Reinigungsmittel wie Neutralseife (wir empfehlen auf den Einsatz von chemischen Mittel zu verzichten) reinigen.
Um irreparable Schäden zu vermeiden sollte auf den Einsatz von Scheuermittel, Stahlwolle, Scheuerschwämme, Klingen, usw. verzichtet werden.
Bei der Reinigung der Versiegelung unbedingt ein Reiben oder Rubbeln als auch den Einsatz von scharfen Putzmitteln vermeiden. Dies greift die Versiegelung an und beschädigt sie dauerhaft.

2.    Aufbringen einer Pflegemilch
Eine spezielle Pflegemilch sollte nach der Fensterreinigung aufgetragen werden. Eine solche Pflegemilch wertet den Lasurfilm auf, sorgt für einen funktionierenden Wetterschutz und erzeugt eine schöne Optik der Fensteroberfläche.
Bei dieser Tätigkeit sollten Sie auch gleich auf Beschädigungen der Fensteroberfläche achten.

Stichpunkte zur richtigen Oberflächenpflege:
•    Helle Lasuren benötigen kürzere Pflegeintervalle
•    Beschädigungen der Oberfläche müssen schnellstmöglich beschichtet werden.
•    Oberfläche ¼ – jährlich auf evtl. Schäden oder Verwitterungen kontrollieren.
•    Stark beanspruchte Stellen – z.B. untere Flügelschräge und untere Hirnholzstellen öfter behandeln als weniger beanspruchte Stellen.
•    Verwenden Sie nur hochwertige Farben und Pflegeprodukte

Wie funktioniert die richtige Wartung der Oberfläche?

•    Festgestellte Anstrichschäden sind wichtig, da diese nicht mehr oder nur sehr aufwändig behoben werden können.

•    In den erforderlichen Abständen sollten Sie die Oberfläche innen und außen reinigen, leicht anschleifen und einmal mit dem Lack, den der Hersteller verwendet hat, überarbeiten.

•    Als grobe Richtung für die Pflege und Wartung kann von folgenden Intervallen ausgegangen werden. So verhindern sie, dass durch Fehlerstellen eindringendes Wasser Schäden im Holz verursacht. Dies ist besonders:

Starke Bewitterung (Wetter- / Schlagseite) – alle 2 bis 3 Jahre

Für helle Farbtöne und normaler Bewitterung – alle 2 bis 3 Jahre

Für mittlere Farbtöne und normaler Bewitterung – alle 4 bis 10 Jahre

Für deckende Farbtöne und normaler Bewitterung alle 5 bis 15 Jahre

3. Oberflächenpflege und Wartung von Kunststoffoberflächen

Für die Reinigung der Kunststoffrahmen können Spezial Pflegemittel des Profilherstellers, oder auch alle nichtscheuernden Haushalts- und üblichen Reinigungsmittel verwendet werden.

Materialanlösende Mittel (z.B. Benzine, Verdünnung, oder Nagellackentferner etc.) dürfen für die Reinigung der Kunststoffrahmen generell nicht verwendet werden, da sie die Oberflächen zerstören!

Auf besondere Sorgfalt ist bei folierten oder lackierten Oberflächen zu achten!

Die Entwässerungsöffnungen müssen ständig einen freien Ablauf garantieren und dürfen nicht z.B. durch Laub, Schmutz oder Insekten verschlossen werden!

Sie möchten bauen oder kaufen, umbauen oder energetisch sanieren? Die staatliche Förderbank KfW unterstützt Sie durch Förderkredite mit Zinsvorteilen und Tilgungszuschüssen sowie durch Investitionszuschüsse. Die Mittel für Zinsverbilligung und die Zuschüsse werden vom Bund zur Verfügung gestellt.

KfW Förderprogramm 151, 152 – Energieeffizient Sanieren

Diese KfW-Förderung ist zugeschnitten auf die Sanierung oder Modernisierung einer bestehenden Immobilie nach den Standards der KfW-Effizienzhäuser. Voraussetzung ist hier, dass der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 erfolgt sind. Die Kreditsumme liegt bei diesem Produkt bei maximal 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen und bei maximal 120.000 Euro für ein KfW-Effizienzhaus. Wie schon beim Förderprogramm 153 ist auch hier ein Tilgungszuschuss möglich. Für Einzelmaßnahmen kann er bei bis zu 10.000 Euro liegen, bei erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standards sogar bei bis zu 48.000 Euro.

Gefördert werden alle energetischen Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, die dazu führen, dass die Immobilie KfW-Effizienzhaus Niveau erreicht. Wer kein Effizienzhaus möchte, jedoch trotzdem energiesparend umbauen möchte, kann eine KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragen. Diese umfassen unter anderem Wärmedämmung, neue Fenster und Eingangstüren, die Optimierung der Heizungsanlage sowie den Einbau oder Austausch einer Lüftungsanlage. Nicht förderfähig sind auch hier Ferienhäuser und –wohnungen sowie Photovoltaik-Anlagen. Wer eine solche Anlage anschaffen oder einbauen möchte, kann diese mit den Förderprogrammen 270 (Erneuerbare Energien Standard) finanzieren.

KfW Förderprogramm 153 – Energieeffizient Bauen

Das Förderprogramm Nummer 153 fördert den Neubau oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern 55, 40 oder 40 Plus mit einer maximalen Kreditsumme von 120.000 Euro pro Wohneinheit. Nicht gefördert werden Ferienhäuser und –wohnungen. Bei einem Neubau werden die Bau- und Baunebenkosten, Beratungskosten, Planungskosten und Kosten für die Baubegleitung gefördert. Unter Baubegleitung versteht man die fachmännische Aufsicht der umzusetzenden Energiesparmaßnahmen durch einen Energieberater. Handelt es sich nicht um einen Neubau sondern um einen Kauf, so wird der Kaufpreis gefördert. Ausgenommen von der Förderung sind in beiden Fällen die Grundstückskosten.

Beim Erreichen der von der KfW für die Effizienzhäuser vorgeschriebenen Energiestandards kann zudem ein Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro gewährt werden.

Zuschuss 430 – Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss

Gefördert werden Privateigentümer, welche Ihre Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) energieeffizient Sanieren wollen. Genau wie beim Förderprogramm 151,152 ist auch dieses Angebot sowohl für ein KfW-Effizienzhaus als auch für festgelegte Einzelmaßnahmen wie Erneuerung der Fenster und Türen oder Optimierung der Heizungsanlage möglich. Die maximale Höhe des Zuschusses liegt bei 48.000 Euro.

Zuschuss 431 –  Baubegleitung

Dieser Zuschuss kann nur in Kombination mit den Förderprogrammen 151/152, 153 und 430 beantragt werden. Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss zur Planung und Baubegleitung beim Bau eines KfW-Effizienzhauses oder bei energetischen Sanierungen. Der Zuschuss umfasst bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben.

KfW Förderprogramm 159 – Altersgerecht Umbauen

Diese KfW-Förderung ist altersunabhängig und richtet sich an alle, die ihren Wohnsitz altersgerecht umbauen oder eine entsprechend umgebaute Immobilie kaufen möchten. Die maximale Kreditsumme beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden weiterhin auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Die geförderten Maßnahmen zur Barrierereduzierung  umfassen unter anderem den Einbau von Treppenliften oder Rampen zur Überwindung von Treppen und Stufen, barrierefreien Badumbau, den Einbau von altersgerechten Assistenzsystemen und die Umgestaltung der Raumaufteilung sowie den Schwellenabbau.

Neben den hier genannten Förderprogrammen bietet die KfW noch eine ganze Reihe weiterer Kredite, welche speziell auf unterschiedlichste Ansprüche zugeschnitten wurden. Um die passende KfW-Förderung für sich und ihr Projekt zu finden, vereinbaren Sie am besten einen unverbindlichen Beratungstermin.

Zuschuss 455-B – Altersgerecht Umbauen + Zuschuss 455-E Einbruchschutz

Wer altersgerecht Umbauen und den Einbruchschutz seiner Immobilie erhöhen möchte, kann ebenfalls einen Zuschuss beantragen. Dieser liegt für Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit bei maximal 6.250 Euro Zuschuss pro Wohnung und bei Maßnahmen zur Verbesserung des Einbruchschutzes bei 1.600 Euro pro Wohnung. Zuschussfähig sind dieselben Maßnahmen, die auch mit dem Förderprogramm 159 – Altersgerecht Umbauen finanzierbar sind. Nicht beantragen können Sie diesen Zuschuss für Ferienhäuser, Boardingshäuser, Pflege- und Altenheime.